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Immobilien; Informationen zur Vermietung und Verpachtung durch die Gemeinde

Gemeinden können vorbehaltlich der Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts Gebäude vermieten oder Grundstücke verpachten, die sich in ihrem Besitz befinden.

Für Sie zuständig

Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt-Sankt Veit - Einwohnermeldeamt

Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt-Sankt Veit

Hausanschrift

Johannesstr. 9
84494 Neumarkt-Sankt Veit

Postanschrift

Postfach 1261

84491 Neumarkt-Sankt Veit

E-Mail

info@vgnsv.de

Telefon

+49 8639 9888-0

Leistungsdetails

Auskünfte über gemeindeeigene Miet- bzw. Pachtobjekte erhalten Sie bei der Gemeinde.

Stand: 19.11.2025
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales