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Gemeinden können vorbehaltlich der Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts Gebäude vermieten oder Grundstücke verpachten, die sich in ihrem Besitz befinden.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
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Auskünfte über gemeindeeigene Miet- bzw. Pachtobjekte erhalten Sie bei der Gemeinde.
Die Stadt Wasserburg a. Inn verwaltet einen Bestand von rund 200 Wohneinheiten und 50 Gewerbeeinheiten. Auch Garagen und Kleingartengrundstücke werden vermietet.
Die Nachfrage nach Wohnraum in der Region ist zurzeit sehr hoch. Wohnungsangebote erfolgen deshalb ausschließlich an Bewerber, die eine schriftliche Wohnungsbewerbung bei der Stadt abgegeben haben. Die Antragsteller werden damit in einer Vormerkliste verzeichnet.
Bei der Wohnungsvergabe werden insbesondere soziale Aspekte berücksichtigt, die vom Stadtrat festgelegt wurden. Bewertet werden bei der Mieterauswahl insbesondere Gesichtspunkte wie Familienbezug, Wohnortbezug, Arbeitsplatzbezug (jeweils zu Wasserburg), Wohnungsnotstand und Schwerbehinderung.