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Immobilien; Informationen zur Vermietung und Verpachtung durch die Gemeinde

Gemeinden können vorbehaltlich der Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts Gebäude vermieten oder Grundstücke verpachten, die sich in ihrem Besitz befinden.

Online-Verfahren

Online-Verfahren

Ergänzung: Markt Meitingen

Für Sie zuständig

Leistungsdetails

Auskünfte über gemeindeeigene Miet- bzw. Pachtobjekte erhalten Sie bei der Gemeinde.

Ergänzung: Markt Meitingen

Wenn Sie daran interessiert sind, einen Lechgarten oder landwirtschaftliche Flächen zu pachten, wenden Sie sich bitte an i.durner@markt-meitingen.de.
Stand: 19.11.2025
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales