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                        Wittelsbacherstraße 53 
                        83022 Rosenheim
                      
Postfach 100465
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                        Kaiserhof 3 
                        83543 Rott a.Inn
                      
Postfach 100
83541 Rott a.Inn
Bei der Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs sind die beihilferechtlichen Vorgaben der Verordnung (EG) 1370/2007 einzuhalten.
Nähere Informationen über die Zuschüsse Ihres Landkreises oder Ihrer Gemeinde erhalten Sie - sofern vorhanden - auf den Internetseiten Ihres Landratsamtes oder Ihrer Gemeinde.