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Öffentlicher Personennahverkehr; Beantragung eines Zuschusses

Landkreise und/oder Gemeinden können den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) fördern.

Für Sie zuständig

Markt Waldthurn

Hausanschrift

Vohenstraußer Str. 16
92727 Waldthurn

Postanschrift

Vohenstraußer Str. 16

92727 Waldthurn

Webseite

www.waldthurn.de

Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab

Hausanschrift

Stadtplatz 36
92660 Neustadt a.d. Waldnaab

Postanschrift

Am Hohlweg 2

92660 Neustadt a.d. Waldnaab

Leistungsdetails

Bei der Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs sind die beihilferechtlichen Vorgaben der Verordnung (EG) 1370/2007 einzuhalten.

Nähere Informationen über die Zuschüsse Ihres Landkreises oder Ihrer Gemeinde erhalten Sie - sofern vorhanden - auf den Internetseiten Ihres Landratsamtes oder Ihrer Gemeinde.

Stand: 16.07.2025
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr