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Öffentlicher Personennahverkehr; Beantragung eines Zuschusses

Landkreise und/oder Gemeinden können den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) fördern.

Für Sie zuständig

Hausanschrift

Hauptstr. 44
63933 Mönchberg

Postanschrift

Postfach 1153

63933 Mönchberg

Leistungsdetails

Bei der Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs sind die beihilferechtlichen Vorgaben der Verordnung (EG) 1370/2007 einzuhalten.

Nähere Informationen über die Zuschüsse Ihres Landkreises oder Ihrer Gemeinde erhalten Sie - sofern vorhanden - auf den Internetseiten Ihres Landratsamtes oder Ihrer Gemeinde.

Stand: 16.07.2025
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr