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Medienförderung; Beantragung

Die Bayerische Medienförderung unterstützt Maßnahmen, die zur Meinungs-, Informations- und Medienvielfalt am Standort Bayern beitragen.

Online-Verfahren

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Für Sie zuständig

Bayerische Staatskanzlei

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Leistungsdetails

Ziel der Bayerischen Medienförderung ist es, die Vielfalt und Leistungsfähigkeit des Medienstandorts Bayern zu stützen und auszubauen.

Gefördert werden können Einrichtungen und Unternehmen, die durch ihre Tätigkeiten einen besonderen Beitrag zur Entwicklung des Medienstandorts leisten. 

Als Zuwendungsempfänger kommen grundsätzlich alle privatrechtlichen Unternehmen und Einrichtungen (Vereine) in Frage, die im Bereich Medien tätig sind.

Das beantragte Vorhaben muss einen wesentlichen Mehrwert für den Medienstandort Bayern bieten. Hierauf ist im Antrag ausdrücklich einzugehen.

  • Erklärung zu subventionserheblichen Tatsachen
  • Finanzierungsplan
  • ggf. De-minimis-Erklärung, detaillierte Projektbeschreibung u.ä.

Der Antrag ist schriftlich, elektronisch oder über das bereitgestellte Online-Verfahren bei der Bayerischen Staatskanzlei einzureichen.

Es empfiehlt sich, bereits vor Antragstellung Kontakt zur Bayerischen Staatskanzlei aufzunehmen.

Neben dem Zuwendungsantrag sind eine ausführliche Vorhabensbeschreibung sowie ein Finanzierungsplan vorzulegen.

keine

keine
Stand: 21.06.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerische Staatskanzlei