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Suchtkrankheit; Informationen zur Entziehungsbehandlung

An Alkohol-, Medikamenten- oder Drogensucht erkrankte Menschen können behandelt werden.

Für Sie zuständig

Landratsamt Günzburg - Fachbereich 33 - Gesundheitsamt

Leistungsdetails

Die Entziehungsbehandlung ist der erste unentbehrliche Schritt in ein suchtmittelfreies Leben. Sie erfolgt in Bayern in Krankenhäusern der allgemeinen Versorgung aller Versorgungsstufen, (Bezirks-) Krankenhäusern und in Universitätskliniken. Die Behandlung wird nach unterschiedlichen Konzepten angeboten (z. B. Entzug mit starken Motivationsanteilen). Die Entgiftung fällt unter die Akutbehandlung. Die Kosten werden deshalb von den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen. Weitere Informationen zur Therapiekette bei Suchterkrankungen finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) (siehe „Weiterführende Links").

Eine Übersicht der in Bayern vorhandenen Suchthilfeeinrichtungen finden Sie bei der Koordinierungsstelle der bayerischen Suchthilfe (KBS) (siehe „Weiterführende Links").

Die erforderlichen Unterlagen bringen Sie bitte in Abstimmung mit Beratungsstelle und Entzugseinrichtung zur Therapie mit.

Klärung der versicherungsrelevanten Fragen durch die ausgewählte Suchtberatungsstelle oder ggf. den einweisenden Arzt bzw. das behandelnde Krankenhaus.

  • Suchtberatung bei bestehender oder drohender Suchtproblematik; Inanspruchnahme
    Suchtgefährdete bzw. suchtkranke Menschen sowie deren Angehörige erhalten Informationen, Beratung und Hilfe in den bayernweit vorhandenen Psychosozialen Suchtberatungsstellen (PSBen). Auch Gesundheitsämter sowie Haus- und Fachärzte können erste Ansprechpartner sein.
  • Suchtkrankheit; Informationen zur Entwöhnungsbehandlung
    Abhängigkeitserkrankungen bedürfen einer psychotherapeutischen Behandlung in einem psychosozialen und arbeitstherapeutischen Rahmen.
  • Suchtpräventive Angebote; Inanspruchnahme

    Suchtpräventive Bemühungen zielen auf die Verhinderung von riskantem, gesundheitsschädlichem oder süchtigem Verhalten und Konsum ab. Neben der Vermeidung von Risikofaktoren sollen auch gesundheitliche Ressourcen und Kompetenzen gestärkt werden.

  • Suchttherapeutische Einrichtung; Beantragung der Anerkennung
    Betäubungsmittelabhängige Straftäter können unter bestimmten Voraussetzungen mit dem Ziel der Überwindung der Suchterkrankung in anerkannten suchttherapeutischen Einrichtungen unter Anrechnung der Aufenthaltszeiten auf den Strafvollzug ("Therapie statt Strafe") behandelt werden.
Stand: 07.01.2026
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention