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Die Entziehungsbehandlung ist der erste unentbehrliche Schritt in ein suchtmittelfreies Leben. Sie erfolgt in Bayern in Krankenhäusern der allgemeinen Versorgung aller Versorgungsstufen, (Bezirks-) Krankenhäusern und in Universitätskliniken. Die Behandlung wird nach unterschiedlichen Konzepten angeboten (z. B. Entzug mit starken Motivationsanteilen). Die Entgiftung fällt unter die Akutbehandlung. Die Kosten werden deshalb von den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen. Weitere Informationen zur Therapiekette bei Suchterkrankungen finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) (siehe „Weiterführende Links").
Eine Übersicht der in Bayern vorhandenen Suchthilfeeinrichtungen finden Sie bei der Koordinierungsstelle der bayerischen Suchthilfe (KBS) (siehe „Weiterführende Links").
Die erforderlichen Unterlagen bringen Sie bitte in Abstimmung mit Beratungsstelle und Entzugseinrichtung zur Therapie mit.
Gemäß Art. 7 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 GDG bieten die bayerischen Gesundheitsbehörden auch gesundheitliche Beratung für Menschen an, die an einer Sucht leiden, von ihr bedroht oder dadurch gefährdet sind. Dies erfolgt in der Regel über Personen, Einrichtungen und Stellen, die vorsorgende, begleitende und nachsorgende Hilfen gewähren können.
Im Landkreis Berchtesgadener Land ist insoweit die Caritas Fachambulanz für Suchterkrankungen im Berchtesgadener Land, Wittelsbacher Straße 10b, 83435 Bad Reichenhall, telefonisch erreichbar unter 08651 9585 0, per E-Mail unter fachambulanzbgl@caritasmuenchen.org richtige und unmittelbar zuständige Ansprechstelle für eine individuelle Suchtberatung.
Die Koordinierungsstelle der bayerischen Suchthilfe der Freien Wohlfahrtspflege Bayern, Lessingstraße 1, 80336 München – kurz: „KBS“ – telefonisch erreichbar unter 089 200 032 750, per E-Mail unter info@kbs-bayern.de bietet unter anderem eine bayernweite Übersicht und Suchfunktion für Beratungsstellen und Facheinrichtungen zum Thema Suchtprävention und -Behandlung an, online unter https://www.kbs-bayern.de/informationen-und-hilfe/hilfsangebote.
Bayernweit konzipiert und unterstützt zudem das Bayerische Zentrum für Prävention und Gesundheitsförderung – kurz: „ZPG“ – Maßnahmen der Suchtprävention in Bayern auf dem aktuellen Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse und drängender gesellschaftsrelevanter Themen. Thematisch werden von dort aus nicht nur stoffgebundene Süchte – z. B. Alkohol, Tabak, illegale Drogen – sondern auch nicht-stoffgebundene Süchte wie Ess-Störungen oder Internet- und Computerspielabhängigkeit behandelt. Das ZPG ist angegliedert an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit – kurz: „LGL“. Nähere Informationen finden Sie online unter https://www.zpg-bayern.de/suchtpraevention.html.
Über die Geschäftsstelle der GesundheitsregionPLUS im Landratsamt Berchtesgadener Land unterstützt auch die Untere Gesundheitsbehörde (Gesundheitsamt) im Berchtesgadener Land zusätzlich das Beratungswesen und die Vernetzung im Bereich Suchtprävention, besonders über den Sucht-Arbeitskreis und das fachbereichsübergreifende Engagement im Arbeitskreis „Prävention BGL“. Bei Interesse an der Netzwerk- und Präventionsarbeit zu diesem Thema können Sie sich gerne an die Geschäftsstelle der GesundheitsregionPLUS wenden – telefonisch unter +49 8651 773 -871 oder per E-Mail: gesundheitsregionplus@lra-bgl.de.
Bitte beachten Sie, dass insofern keine direkte Suchtberatung oder -Behandlung durch das Gesundheitsamt Berchtesgadener Land angeboten werden kann.
Klärung der versicherungsrelevanten Fragen durch die ausgewählte Suchtberatungsstelle oder ggf. den einweisenden Arzt bzw. das behandelnde Krankenhaus.
Suchtpräventive Bemühungen zielen auf die Verhinderung von riskantem, gesundheitsschädlichem oder süchtigem Verhalten und Konsum ab. Neben der Vermeidung von Risikofaktoren sollen auch gesundheitliche Ressourcen und Kompetenzen gestärkt werden.