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Suchtkrankheit; Informationen zur Entziehungsbehandlung

An Alkohol-, Medikamenten- oder Drogensucht erkrankte Menschen können behandelt werden.

Für Sie zuständig

Landratsamt Berchtesgadener Land - Fachbereich 41 - Gesundheitswesen

Leistungsdetails

Die Entziehungsbehandlung ist der erste unentbehrliche Schritt in ein suchtmittelfreies Leben. Sie erfolgt in Bayern in Krankenhäusern der allgemeinen Versorgung aller Versorgungsstufen, (Bezirks-) Krankenhäusern und in Universitätskliniken. Die Behandlung wird nach unterschiedlichen Konzepten angeboten (z. B. Entzug mit starken Motivationsanteilen). Die Entgiftung fällt unter die Akutbehandlung. Die Kosten werden deshalb von den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen. Weitere Informationen zur Therapiekette bei Suchterkrankungen finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) (siehe „Weiterführende Links").

Eine Übersicht der in Bayern vorhandenen Suchthilfeeinrichtungen finden Sie bei der Koordinierungsstelle der bayerischen Suchthilfe (KBS) (siehe „Weiterführende Links").

Die erforderlichen Unterlagen bringen Sie bitte in Abstimmung mit Beratungsstelle und Entzugseinrichtung zur Therapie mit.

Ergänzung: Landratsamt Berchtesgadener Land

Gemäß Art. 7 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 GDG bieten die bayerischen Gesundheitsbehörden auch gesundheitliche Beratung für Menschen an, die an einer Sucht leiden, von ihr bedroht oder dadurch gefährdet sind. Dies erfolgt in der Regel über Personen, Einrichtungen und Stellen, die vorsorgende, begleitende und nachsorgende Hilfen gewähren können.

Im Landkreis Berchtesgadener Land ist insoweit die Caritas Fachambulanz für Suchterkrankungen im Berchtesgadener Land, Wittelsbacher Straße 10b, 83435 Bad Reichenhall, telefonisch erreichbar unter 08651 9585 0, per E-Mail unter fachambulanzbgl@caritasmuenchen.org richtige und unmittelbar zuständige Ansprechstelle für eine individuelle Suchtberatung.

Die Koordinierungsstelle der bayerischen Suchthilfe der Freien Wohlfahrtspflege Bayern, Lessingstraße 1, 80336 München – kurz: „KBS“ – telefonisch erreichbar unter 089 200 032 750, per E-Mail unter info@kbs-bayern.de bietet unter anderem eine bayernweite Übersicht und Suchfunktion für Beratungsstellen und Facheinrichtungen zum Thema Suchtprävention und -Behandlung an, online unter https://www.kbs-bayern.de/informationen-und-hilfe/hilfsangebote.

Bayernweit konzipiert und unterstützt zudem das Bayerische Zentrum für Prävention und Gesundheitsförderung – kurz: „ZPG“ – Maßnahmen der Suchtprävention in Bayern auf dem aktuellen Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse und drängender gesellschaftsrelevanter Themen. Thematisch werden von dort aus nicht nur stoffgebundene Süchte – z. B. Alkohol, Tabak, illegale Drogen – sondern auch nicht-stoffgebundene Süchte wie Ess-Störungen oder Internet- und Computerspielabhängigkeit behandelt. Das ZPG ist angegliedert an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit – kurz: „LGL“. Nähere Informationen finden Sie online unter https://www.zpg-bayern.de/suchtpraevention.html.

Über die Geschäftsstelle der GesundheitsregionPLUS im Landratsamt Berchtesgadener Land unterstützt auch die Untere Gesundheitsbehörde (Gesundheitsamt) im Berchtesgadener Land zusätzlich das Beratungswesen und die Vernetzung im Bereich Suchtprävention, besonders über den Sucht-Arbeitskreis und das fachbereichsübergreifende Engagement im Arbeitskreis „Prävention BGL“. Bei Interesse an der Netzwerk- und Präventionsarbeit zu diesem Thema können Sie sich gerne an die Geschäftsstelle der GesundheitsregionPLUS wenden – telefonisch unter +49 8651 773 -871 oder per E-Mail: gesundheitsregionplus@lra-bgl.de.

Bitte beachten Sie, dass insofern keine direkte Suchtberatung oder -Behandlung durch das Gesundheitsamt Berchtesgadener Land angeboten werden kann.

Klärung der versicherungsrelevanten Fragen durch die ausgewählte Suchtberatungsstelle oder ggf. den einweisenden Arzt bzw. das behandelnde Krankenhaus.

  • Suchtberatung bei bestehender oder drohender Suchtproblematik; Inanspruchnahme
    Suchtgefährdete bzw. suchtkranke Menschen sowie deren Angehörige erhalten Informationen, Beratung und Hilfe in den bayernweit vorhandenen Psychosozialen Suchtberatungsstellen (PSBen). Auch Gesundheitsämter sowie Haus- und Fachärzte können erste Ansprechpartner sein.
  • Suchtkrankheit; Informationen zur Entwöhnungsbehandlung
    Abhängigkeitserkrankungen bedürfen einer psychotherapeutischen Behandlung in einem psychosozialen und arbeitstherapeutischen Rahmen.
  • Suchtpräventive Angebote; Inanspruchnahme

    Suchtpräventive Bemühungen zielen auf die Verhinderung von riskantem, gesundheitsschädlichem oder süchtigem Verhalten und Konsum ab. Neben der Vermeidung von Risikofaktoren sollen auch gesundheitliche Ressourcen und Kompetenzen gestärkt werden.

  • Suchttherapeutische Einrichtung; Beantragung der Anerkennung
    Betäubungsmittelabhängige Straftäter können unter bestimmten Voraussetzungen mit dem Ziel der Überwindung der Suchterkrankung in anerkannten suchttherapeutischen Einrichtungen unter Anrechnung der Aufenthaltszeiten auf den Strafvollzug ("Therapie statt Strafe") behandelt werden.
Stand: 07.01.2026
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention