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Parkausweis für Handwerker, Handelsvertreter oder sozialen Dienst; Beantragung

Die unteren Straßenverkehrsbehörden, also Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen Parkerleichterungen gewähren.

Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i.d.OPf.

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
8:00 Uhr - 17:00 Uhr
Di
8:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
8:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 15:30 Uhr

Hausanschrift

Bahnhofstr. 12
92318 Neumarkt i.d.OPf.

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92318 Neumarkt i.d.OPf.