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Parkausweis für Handwerker, Handelsvertreter oder sozialen Dienst; Beantragung

Die unteren Straßenverkehrsbehörden, also Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen Parkerleichterungen gewähren.

Stadt Schongau

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Di
08:30 Uhr - 12:30 Uhr

und

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Mi
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Do
08:30 Uhr - 12:30 Uhr

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Fr
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