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Parkausweis für Handwerker, Handelsvertreter oder sozialen Dienst; Beantragung

Die unteren Straßenverkehrsbehörden, also Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen Parkerleichterungen gewähren.

Große Kreisstadt Neu-Ulm

Abteilung Straßen- und Verkehrsrecht

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

13:30 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Sa
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag- und Mittwochnachmittag sowie freitags nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Hausanschrift

Petrusplatz 15
89231 Neu-Ulm

Postanschrift

20 40
89210 Neu-Ulm