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Parkausweis für Handwerker, Handelsvertreter oder sozialen Dienst; Beantragung

Die unteren Straßenverkehrsbehörden, also Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen Parkerleichterungen gewähren.

Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a.Main

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Immer der 1. Donnerstag im Monat von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr - 17:00 Uhr

Hausanschrift

Frankfurter Straße 4 a
97737 Gemünden a.Main

Postanschrift

Frankfurter Straße 4 a
97737 Gemünden