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Die unteren Straßenverkehrsbehörden (Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte) können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen für die Dauer von höchstens drei Jahren Parkerleichterungen gewähren. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Einsatz des Fahrzeuges als Werkstattfahrzeug oder zum Transport von Werkzeug oder Materialien oder aufgrund Eilbedürftigkeit oder zur Durchführung einer Betreuungstätigkeit unbedingt erforderlich ist und in zumutbarer Entfernung kein anderer Parkraum zur Verfügung steht.
Zum Nachweis der Berechtigung wird von der Behörde ein orangefarbener Parkausweis mit der Aufschrift ''Handwerker'', ''Handelsverteter'' oder ''Sozialer Dienst'' ausgegeben. Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Bereich die Parkerleichterungen in Anspruch genommen werden sollen. Nähere Einzelheiten können bei den zuständigen Stellen erfragt werden.
Ab 1. Januar 2026 gilt in Fürth, Nürnberg, Erlangen und Schwabach ein gemeinsamer "Handwerksparkausweis+", der ab sofort bei der Straßenverkehrsbehörde am jeweiligen Betriebssitz beantragt werden kann. Mit diesem Ausweis können in allen vier Städten Parkerleichterungen genutzt werden.
Sofern der Betrieb seinen Sitz in Fürth oder einer externen Stadt (nicht Nürnberg, Erlangen oder Schwabach) hat, können Sie den Antrag auf dieser Seite nutzen. Bei Betriebssitz in den Nachbarstädten bitten wir, den Antrag bei der entsprechenden Straßenverkehrsbehörde zu stellen.
Es besteht auch weiterhin die Möglichkeit, den Handwerkerparkausweis nur für das Stadtgebiet Fürth zu beantragen.
Wenn die Gültigkeit noch mindestens sechs Monate beträgt, kann auf Wunsch der Handwerkerparkausweis für das Stadtgebiet Fürth in den "Handwerksparkausweis+" umgewandelt werden. Die bereits gezahlte Gebühr für den nicht genutzten Zeitraum wird mit ein Zwölftel pro Monat auf die Gebühr des "Handwerksparkausweis+" angerechnet.
Der Parkausweis bzw. die Parkerleichterung muss zusammen mit einem Arbeitsstättennachweis gut sichbar im Fahrzeug ausgelegt werden.
Bewohner städtischer Quartiere, deren Parkraum wegen erheblichem Parkraummangel bewirtschaftet wird (erkennbar an besonderen Verkehrszeichen mit Zusatzzeichen) können sich auf Antrag sog. Bewohnerparkausweise ausstellen lassen.
Die im Katastrophenschutz mitwirkenden Einheiten und Einrichtungen nehmen auch die Aufgaben zum Schutz der Bevölkerung vor den besonderen Gefahren und Schäden, die im Verteidigungsfall drohen, wahr. Sie werden zu diesem Zwecke ergänzend ausgestattet und ausgebildet.
Die Straßenverkehrsbehörden können Verkehrsteilnehmern unter bestimmten Voraussetzungen durch Ausnahmegenehmigung von den allgemeinen Verkehrsregeln der Straßenverkehrs-Ordnung und den besonderen Verkehrsregeln der Beschilderung und Markierung befreien.