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Parkausweis für Handwerker, Handelsvertreter oder sozialen Dienst; Beantragung

Die unteren Straßenverkehrsbehörden, also Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen Parkerleichterungen gewähren.

Formulare

Ergänzung: Stadt Schweinfurt

Für Sie zuständig

Leistungsdetails

Die unteren Straßenverkehrsbehörden (Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte) können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen für die Dauer von höchstens drei Jahren Parkerleichterungen gewähren. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Einsatz des Fahrzeuges als Werkstattfahrzeug oder zum Transport von Werkzeug oder Materialien oder aufgrund Eilbedürftigkeit oder zur Durchführung einer Betreuungstätigkeit unbedingt erforderlich ist und in zumutbarer Entfernung kein anderer Parkraum zur Verfügung steht.

Zum Nachweis der Berechtigung wird von der Behörde ein orangefarbener Parkausweis mit der Aufschrift ''Handwerker'', ''Handelsverteter'' oder ''Sozialer Dienst'' ausgegeben. Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Bereich die Parkerleichterungen in Anspruch genommen werden sollen. Nähere Einzelheiten können bei den zuständigen Stellen erfragt werden.

Ergänzung: Stadt Schweinfurt

Benötigt werden:

  • schriftlicher Antrag
  • Kopie der aktuellen Gewerbeanmeldung (nur bei Erstantrag)
  • Handwerker: Kfz-Schein(e)
  • im sozialen Dienst Tätige: Bestätigung über Berechtigung zur Ausübung medizinischer Tätigkeiten (Diplom, Krankenkasse)

Ausübung einer Tätigkeit im Sinne der Handwerksordnung oder einer absolut vergleichbaren Tätigkeit für den Handwerkerparkausweis oder Ausübung einer Tätigkeit als oder im ambulanten Pflegedienst und Nachweis darüber.

Ergänzung: Stadt Schweinfurt

Handwerkerparkausweis: Die Genehmigung wird für ein Jahr ausgestellt. Pro erteilter Parkkarte werden Gebühren von 103,00 € erhoben, wobei auf eine Parkkarte maximal drei Fahrzeuge eingetragen werden können. Sollen zwei Fahrzeuge parallel genutzt werden, so sind z. B. zwei Parkkarten notwendig.

Parkausweis für im sozialen Dienst Tätige: Die Genehmigung wird für ein Jahr erteilt. Pro Parkkarte wird eine Gebühr von 77 € erhoben. 

Berechtigungsumfang: Die Genehmigung berechtigt unter anderem zum Parken im eingeschränkten Haltverbot, an Parkscheinautomaten ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung, in verkehrsberuhigten Bereichen und in Fußgängerzonen während der Lieferzeiten im Bereich der Stadt Schweinfurt.

Das Abstellen der Fahrzeuge vor der eigenen Betriebsstätte bzw. dem eigenen Dienstsitz ist nicht Inhalt dieser Genehmigung.

verwaltungsgerichtliche Klage

  • Bewohnerparkausweis; Beantragung

    Bewohner städtischer Quartiere, deren Parkraum wegen erheblichem Parkraummangel bewirtschaftet wird (erkennbar an besonderen Verkehrszeichen mit Zusatzzeichen) können sich auf Antrag sog. Bewohnerparkausweise ausstellen lassen.

  • Katastrophenschutz; Ergänzende Ausstattung und Ausbildung

    Die im Katastrophenschutz mitwirkenden Einheiten und Einrichtungen nehmen auch die Aufgaben zum Schutz der Bevölkerung vor den besonderen Gefahren und Schäden, die im Verteidigungsfall drohen, wahr. Sie werden zu diesem Zwecke ergänzend ausgestattet und ausgebildet.

  • Straßenverkehr; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung

    Die Straßenverkehrsbehörden können Verkehrsteilnehmern unter bestimmten Voraussetzungen durch Ausnahmegenehmigung von den allgemeinen Verkehrsregeln der Straßenverkehrs-Ordnung und den besonderen Verkehrsregeln der Beschilderung und Markierung befreien.

Stand: 05.11.2025
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration