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Wenn Sie gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis. Sie dürfen für die Ausübung der Bewachungstätigkeit nur zuverlässige Wachpersonen einsetzen.
            An der Kapuzinermauer 1
            
            89312 Günzburg
        
                Postfach 200157
                
                89308 Günzburg