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Einbürgerung; Beantragung der Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an Ausländer mit Einbürgerungsanspruch (Anspruchseinbürgerung)

Ein Ausländer, der in Deutschland lebt, hat unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch darauf, eingebürgert zu werden.

Ansprechpartner - Landratsamt Donau-Ries

Fachbereich 21 - Personenstands- und Ausländerwesen, Staatsangehörigkeitsrecht

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