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Über die Landarztquote ist eine Bewerbung auf einen Medizinstudienplatz ohne Berücksichtigung der Abiturdurchschnittsnote möglich.
Jährlich werden bis zu 8 % aller an bayerischen Fakultäten über die Landarztquote zur Verfügung stehenden Medizinstudienplätze an Studienbewerber vergeben, die ein besonderes Interesse an der hausärztlichen oder kinder- und jugendärztlichen Tätigkeit im ländlichen Raum vorweisen.
Für die Zulassung über die Landarztquote gelten andere Kriterien als für das zentrale Zulassungsverfahren zum Studium der Humanmedizin über die Stiftung für Hochschulzulassung. Die Zulassung zum Studium erfolgt ausschließlich an Universitäten in Bayern.
Sie können an allen fünf bayerischen Universitäten studieren, an denen das Studium der Humanmedizin angeboten wird. Diese sind:
Vor einer Bewerbung sollten Sie prüfen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und ggf. weitere einschlägige Leistungen oder Qualifikationen nachweisen können.
Zwingende Voraussetzung für eine Bewerbung ist das Vorliegen einer Hochschulzugangsberechtigung.
Folgende Kriterien sind optional und nicht zwingend für eine Bewerbung:
Je mehr Kriterien erfüllt werden, desto mehr Punkte können Sie in der ersten Auswahlstufe erhalten.
(individuell verschieden)
Das Bewerbungsverfahren um Studienplätze der Humanmedizin im Rahmen des Bayerischen Land- und Amtsarztgesetzes (BayLArztG) erfolgt vollständig elektronisch. Dazu sind die notwendigen Unterlagen hochzuladen. Nach Abschluss des Vorgangs erhalten Sie dann ein PDF-Formular Ihres Antrages.
Der Bewerbungseingang wird Ihnen per E-Mail bestätigt.
Mitte April erhalten Sie eine Rückmeldung per E-Mail, ob Sie zu den Auswahlgesprächen in Erlangen eingeladen werden.
keine
Das Bewerberportal steht Ihnen vom 01.02 bis 28.02. jeden Jahres zur Antragsstellung zur Verfügung.
keiner
Sie können sich mit der Quote für den Öffentlichen Gesundheitsdienst für einen Medizinstudienplatz bewerben.