Logo Bayernportal

Gewerbesteuer; Erhalt des Bescheids über die Festsetzung

Die Gewerbesteuer wird auf den Ertrag von Gewerbebetrieben erhoben (Gewerbeertragsteuer). Die zu zahlende Gewerbesteuer wird von der Gemeinde im Gewerbesteuerbescheid bekannt gegeben.

Stadt Rosenheim

202 - Steuern

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Sie erreichen uns telefonisch unter +49 (0) 8031/365-01 oder per E-Mail an poststelle@rosenheim.de zu den oben angegebenen Öffnungszeiten.

Hausanschrift

Königstr. 24
83022 Rosenheim

Postanschrift

Postfach 1209
83013 Rosenheim