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Kommunale Bäder; Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht

Der Betreiber eines Bades sorgt dafür, dass die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zum Schutze anderer getroffen werden.

Für Sie zuständig

Gemeinde Dörfles-Esbach - H 11 - Hauptamt

Gemeinde Dörfles-Esbach

Hausanschrift

Rosenauer Straße 12
96487 Dörfles-Esbach

Postanschrift

Postfach 40

96487 Dörfles-Esbach

Telefon

+49 9561 2333-0

Leistungsdetails

Die allgemeine Verkehrssicherungspflicht gilt auch für kommunale Bäder.

Stand: 05.05.2025
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales