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Abfallgebühren; Zahlung

Für die Entsorgung von Abfällen werden Gebühren erhoben. Gebührenschuldner ist, wer die Abfallentsorgungseinrichtungen des Landkreises oder der kreisfreien Stadt benutzt.

Ansprechpartner - Landratsamt Garmisch-Partenkirchen

Sg. 50 Abfallwirtschaft

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