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Zur Förderung der Zusammenarbeit in Betreuungsangelegenheiten wurden auf örtlicher (in Zuständigkeit der Landkreise und kreisfreien Städte) und auf überörtlicher Ebene (in Zuständigkeit der Regierungen) Arbeitsgemeinschaften eingerichtet, in denen die mit der Betreuung Volljähriger befassten Organisationen, Behörden und Gerichte sowie Betreuerinnen und Betreuer vertreten sind.
Die Betreuungsstellen der Landratsämter und kreisfreien Städte sind in diesen Gremien vertreten.
Die Betreuungsbehörden in den Landratsämtern und kreisfreien Städten wirken in Verfahren mit, in denen das Amtsgericht über die Bestellung eines Betreuers als gesetzlichen Vertreter zu entscheiden hat.
Für Erwachsene, die aufgrund einer Krankheit oder einer Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst besorgen können, gibt es das Rechtsinstitut der Betreuung.