Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Sie möchten eine nicht genehmigungsbedürftige Anlage mit einem Lösemittelverbrauch betreiben und erstmalig die Schwellenwerte nach Anhang I der 31. BImSchV überschreiten? Dann müssen Sie dies vorab bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen.
Rachelstr. 6
93413 Cham
Postfach 1432
93404 Cham