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Sie möchten eine nicht genehmigungsbedürftige Anlage mit einem Lösemittelverbrauch betreiben und erstmalig die Schwellenwerte nach Anhang I der 31. BImSchV überschreiten? Dann müssen Sie dies vorab bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen.
Salzburger Straße 64
83435 Bad Reichenhall
Salzburger Straße 64
83435 Bad Reichenhall