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Immissionsschutz; Anzeige der erstmaligen Überschreitung der Schwellenwerte bei nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen mit einem Lösemittelverbrauch

Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.

Für Sie zuständig

Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen

Stand: 08.12.2025
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz