Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Sie möchten eine nicht genehmigungsbedürftige Anlage mit einem Lösemittelverbrauch oberhalb die Schwellenwerte nach Anhang I der 31. BImSchV betreiben? Dann müssen Sie wesentliche Änderungen vorab bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen.
und
13:30 Uhr - 15:30 Uhrund
13:30 Uhr - 15:30 Uhrund
13:30 Uhr - 17:30 Uhr
Güterstr. 18
96317 Kronach
Güterstraße 18
96317 Kronach