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Immissionsschutz; Anzeige der Inbetriebnahme einer Tankstelle

Sie möchten eine Tankstelle in Betrieb nehmen? Dann müssen Sie dies vorab bei der zuständigen Behörde anzeigen. 

Für Sie zuständig

Landratsamt Mühldorf a.Inn

Landratsamt Mühldorf a.Inn

Hausanschrift

Töginger Straße 18
84453 Mühldorf a.Inn

Postanschrift

Postfach 1474

84446 Mühldorf a.Inn

Telefon

+49 8631 699-0

Webseite

www.lra-mue.de

Leistungsdetails

Wenn Sie eine Tankstelle in Betrieb nehmen möchten, müssen Sie dies vorher der zuständigen Behörde anzeigen.

  • Erforderliche Unterlage/n

    Ausgefüllte Anzeige

  • Sie reichen Ihre Anzeige bei der für Sie zuständigen Behörde ein
  • Die zuständige Behörde prüft Ihre Anzeige
  • Bei Bedarf fordert die zuständige Behörde weitere Unterlagen bei Ihnen an

Es fallen keine Kosten an.

Sie müssen die Anzeige vor der beabsichtigten Inbetriebnahme der Anlage vorlegen.

Es gibt keine Bearbeitungsfrist.

Sie begehen eine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie die Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegen.

Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.

Stand: 20.01.2026
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz + Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz