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Grundstücke; Durchführung einer Umlegung

Das Umlegungsverfahren dient dazu, Grundstücke in einem abgegrenzten Gebiet (meist dem Geltungsbereich eines Bebauungsplanes) so umzugestalten, dass sie entsprechend den jeweils geltenden bauplanungsrechtlichen Vorgaben bebaut werden können.

Stadt Miesbach

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Di
09:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Do
09:00 Uhr - 12:00 Uhr

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Rathausplatz 1
83714 Miesbach

Postanschrift

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83711 Miesbach