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Grundstücke; Durchführung einer Umlegung

Das Umlegungsverfahren dient dazu, Grundstücke in einem abgegrenzten Gebiet (meist dem Geltungsbereich eines Bebauungsplanes) so umzugestalten, dass sie entsprechend den jeweils geltenden bauplanungsrechtlichen Vorgaben bebaut werden können.

Nichtangebotene Leistungen

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

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07:30 Uhr - 12:00 Uhr
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07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Terminvereinbarungen außerhalb dieser Öffnungszeiten sind nach telefonischer Absprache selbstverständlich möglich. Bei umfangreichen und komplizierten Sachverhalten oder vertraulichen Angelegenheiten ist eine vorherige Terminvereinbarung erwünscht!

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