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Grundstücke; Durchführung einer Umlegung

Das Umlegungsverfahren dient dazu, Grundstücke in einem abgegrenzten Gebiet (meist dem Geltungsbereich eines Bebauungsplanes) so umzugestalten, dass sie entsprechend den jeweils geltenden bauplanungsrechtlichen Vorgaben bebaut werden können.

Gemeinde Ampfing

Abteilung 20 - Kämmerei

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
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08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Schweppermannstraße 1
84539 Ampfing

Postanschrift

Schweppermannstraße 1
84539 Ampfing