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Grundstücke; Durchführung einer Umlegung

Das Umlegungsverfahren dient dazu, Grundstücke in einem abgegrenzten Gebiet (meist dem Geltungsbereich eines Bebauungsplanes) so umzugestalten, dass sie entsprechend den jeweils geltenden bauplanungsrechtlichen Vorgaben bebaut werden können.

Gemeinde Bergrheinfeld

Referat 2.0 - Bauamt

Öffnungszeiten

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Allgemein

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und

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Mi
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Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag 14.00 - 17.00 Uhr nur mit Terminvereinbarung

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Hauptstr. 38
97493 Bergrheinfeld

Postanschrift

Postfach 27
97493 Bergrheinfeld