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Sportstätte des Landkreises oder der kreisfreien Stadt; Beantragung einer Erlaubnis für die Nutzung

Wenn die Turnhallen oder Sportplätze des Landkreises oder der kreisfreien Stadt nicht schulisch genutzt werden, können sie Vereinen und sonstigen Vereinigungen gegen Gebühr insbesondere zu Trainingszwecken, für Turniere und Verbandsspiele zur Verfügung gestellt werden.

Stadt Fürth

Amt für Sport und Gesundheitsförderung

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
8:30 Uhr - 15:30 Uhr
Di
8:30 Uhr - 15:30 Uhr
Mi
8:30 Uhr - 15:30 Uhr
Do
08:30 Uhr - 15:30 Uhr
Fr
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