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Sportstätte des Landkreises oder der kreisfreien Stadt; Beantragung einer Erlaubnis für die Nutzung

Wenn die Turnhallen oder Sportplätze des Landkreises oder der kreisfreien Stadt nicht schulisch genutzt werden, können sie Vereinen und sonstigen Vereinigungen gegen Gebühr insbesondere zu Trainingszwecken, für Turniere und Verbandsspiele zur Verfügung gestellt werden.

Stadt Erlangen

Amt für Sport und Gesundheitsförderung

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

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09:30 Uhr - 15:00 Uhr
Di
09:30 Uhr - 15:00 Uhr
Mi
09:30 Uhr - 15:00 Uhr
Do
09:30 Uhr - 15:00 Uhr
Fr
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