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Wenn die Turnhallen oder Sportplätze des Landkreises oder der kreisfreien Stadt nicht schulisch genutzt werden, können sie Vereinen und sonstigen Vereinigungen gegen Gebühr insbesondere zu Trainingszwecken, für Turniere und Verbandsspiele zur Verfügung gestellt werden.
Landkreise und kreisfreie Städte können ihre schulischen und sportlichen Einrichtungen zur Benutzung durch Vereine/Organisationen zur Verfügung stellen. Regelmäßig wird hierfür ein Betriebskostenzuschuss bzw. eine Gebühr fällig.
Die Nutzung muss im Regelfall beantragt werden.
Die zuständige Behörde entscheidet dann über die Möglichkeit der Nutzung im Rahmen der Widmung der Sportstätte unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Raumkapazitäten.
Die "Buchungsplattform zur externen Nutzung von Sportstätten des Landkreises" erreichen Sie direkt über die oben angeordnete Schaltfläche.
Zusätzlich finden Sie den Verweis zu unserer Themenseite "Externe Nutzung von Sportstätten des Landkreises" unter den weiterführenden Links.
Die Benutzung einer Sportanlage der Gemeinde bedarf der Erlaubnis.