Logo Bayernportal
- kein Ort -

Immissionsschutz; Anzeige der Inbetriebnahme eines Krematoriums

Sie wollen eine Anlage zur Feuerbestattung in Betrieb nehmen? Dann müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen .

Für Sie zuständig

Für die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen wählen Sie über „Ort auswählen" einen Ort aus.
Stilisiertes Bild eines Hauses
Kreisverwaltungsbehörden
Mehr zur Behörde

Leistungsdetails

Wenn Sie eine Anlage zur Feuerbestattung in Betrieb nehmen wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde vorher anzeigen.

Anlagen zur Feuerbestattung sind alle technischen Einrichtungen, die der Einäscherung des menschlichen Leichnams dienen. Eine Anlage zur Feuerbestattung von menschlichen Leichnamen wird auch als Krematorium bezeichnet.

Sie sind Betreiber einer technischen Einrichtung, die der Einäscherung des menschlichen Leichnams dient, also einer Feuerbestattungsanlage.

  • Erforderliche Unterlage/n

    Ausgefüllte Anzeige der Inbetriebnahme einer Feuerbestattungsanlage

  • Sie zeigen den geplanten Betrieb Ihrer Feuerbestattungsanlage bis spätestens einen Monat vor Inbetriebnahme der für Sie zuständigen Behörde an.
  • Diese prüft Ihre Anzeige.
  • Bei Rückfragen wendet sich die zuständige Behörde an Sie.

Es fallen keine Kosten an.

Es gibt keine Frist.

Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.

Erstatten Sie die Anzeige nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.

Stand: 20.01.2026
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit + Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz