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Prüfungswesen; Örtliche Rechnungsprüfung der Gemeinde

Die Rechnungsprüfung soll einen ordnungsgemäßen, sparsamen und wirtschaftlichen Umgang der Gemeinde mit den ihr anvertrauten Mitteln sicherstellen.

Für Sie zuständig

Große Kreisstadt Bad Kissingen - Stabsstelle 2 - Rechnungsprüfung, Controlling

Leistungsdetails

Die örtliche Rechnungsprüfung erstreckt sich insbesondere darauf, ob

  • die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan eingehalten worden sind,
  • die Einnahmen bzw. Einzahlungen rechtzeitig eingehen,
  • bei Stundung, Niederschlagung und Erlass ordnungsgemäß verfahren wurde,
  • Beschlüsse der Beschlussgremien richtig ausgeführt wurden,
  • Ausgaben bzw. Auszahlungen unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse als notwendig und angemessen anzusehen sind,
  • die Buchungen ausreichend belegt sind und
  • die in den Nachweisungen erfassten Vermögensgegenstände vollständig vorhanden sind.

Die Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe und der Krankenhäuser mit kaufmännischem Rechnungswesen unterliegen ebenfalls der örtlichen Rechnungsprüfung. Durchgeführt wird die Rechnungsprüfung je nach Größe der Gemeinde durch den Gemeinderat oder den Rechnungsprüfungsausschuss. In Gemeinden in denen ein Rechnungsprüfungsamt eingerichtet ist, ist dieses umfassend als Sachverständiger hinzuzuziehen. 

Ergänzung: Große Kreisstadt Bad Kissingen

Nach  dem Geschäftsverteilungsplan obliegen dem Rechnunsprüfungsamt der Stadt Bad Kissingen folgende Aufgaben:

  • Prüfung der Jahresrechnungen
  • Kassenprüfungen
  • Bestands- und Vorratsprüfungen
  • Sonderprüfungen

Hinzu kommen die Visakontrollen (= Prüfung von Zahlungsanordnungen vor dem Vollzug) gemäß der Geschäftsordnung für das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Bad Kissingen.

Ergänzung: Große Kreisstadt Bad Kissingen

Durchgeführt wird die örtliche Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss. Das Rechnungsprüfungsamt arbeitet ausschließlich dem Oberbürgermeister sowie dem Stadtrat bzw. dem Rechnungsprüfungsausschuss zu. Auskünfte an Bürgerinnen und Bürger oder die Presse werden vom Rechnungsprüfungsamt nicht erteilt.

Stand: 09.02.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration