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Kleiner Waffenschein; Beantragung

Wenn Sie Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit Zulassungszeichen der Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) in der Öffentlichkeit bei sich tragen wollen, müssen Sie vorher einen kleinen Waffenschein beantragen.

Ansprechpartner - Landratsamt Garmisch-Partenkirchen

Sg. 51 Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Wald- u. Jagdrecht

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