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Brexit; Aufenthaltsanzeige für britische Staatsangehörige

Britische Staatsangehörige, die am 31. Dezember 2020 in Deutschland wohnen und weiterhin in Deutschland wohnen bleiben, müssen ihren Aufenthalt bei der Ausländerbehörde anzeigen.

Ansprechpartner - Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab

Ausländerrecht, Personenstandswesen

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