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Straßenverkehr; Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten durch die Gemeinde

In Bayern sind neben der Bayerischen Polizei auch die Gemeinden befugt, bestimmte Verkehrsordnungswidrigkeiten zu verfolgen und zu ahnden. Verkehrsüberwachung ist vorrangig darauf ausgerichtet, die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

Stadt Starnberg

Straßenverkehrsamt

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Vogelanger 2
82319 Starnberg

Postanschrift

Postfach 1663
82306 Starnberg