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Wenn Sie das in einem kommunalen Archiv verwahrte Archivgut nutzen oder einsehen möchten, können Sie dies beantragen.
Schlosshof 12
90768 Fürth
Kein barrierefreier Zugang
Postfach
90744 Fürth
Danziger Str. 5
91522 Ansbach
Postfach 617
91511 Ansbach
Archivgut sind alle archivwürdigen Unterlagen einschließlich der Hilfsmittel zu ihrer Nutzung, die bei Behörden, Gerichten und sonstigen öffentlichen Stellen oder bei natürlichen Personen oder bei juristischen Personen des Privatrechts erwachsen sind. Unterlagen sind vor allem Akten, Urkunden und andere Einzelschriftstücke, Karten, Pläne, Bild-, Film- und Tonmaterial und sonstige Datenträger sowie Dateien einschließlich der zu ihrer Auswertung erforderlichen Programme. Zum Archivgut gehört auch Dokumentationsmaterial, das von den Archiven ergänzend gesammelt wird.
Die Benutzung eines Archivs erfolgt in der Regel durch persönliche Einsichtnahme in Findmittel, Archivgut und Reproduktionen in den Räumen der Archive. Die Archive können die Benutzung auch durch Beantwortung von schriftlichen und mündlichen Anfragen ermöglichen. Die hier gegebenen Auskünfte können sich auf Hinweise auf einschlägiges Archivgut beschränken.
Im Stadtarchiv und seiner wissenschaftlichen Bibliothek werden Unterlagen, die bei städtischen Dienststellen entstanden sind oder entstehen und historischen Wert haben, dauerhaft für die Zukunft bewahrt. Dies reicht von den ältesten erhaltenen Akten der Gemeindeverwaltung, die in Abschrift ins 13. Jahrhundert zurückreichen, bis in die Gegenwart. Die Bestände umfassen zum Beispiel Urkunden, Amtsbücher und Verwaltungsakten ebenso wie Karten, Pläne, Plakate, Fotos, Postkarten, Filme und Tonaufnahmen.
Darüber hinaus hat die Einrichtung bedeutende Unterlagen aus anderen Bereichen wie Firmen-, Geschäfts und Vereinsarchive sowie Nachlässe bedeutender lokaler und regionaler Persönlichkeiten im Bestand. Außerdem gehören zum Stadtarchiv die Städtischen Sammlungen, zu denen Kunstgegenstände, Autographen und kulturgeschichtliche Objekte zählen.
Die Gemeinden, Landkreise und Bezirke regeln die Archivierung der bei ihnen erwachsenen Unterlagen in eigener Zuständigkeit.