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Immissionsschutz; Anzeige einer wesentlichen Änderung bei einer Niederfrequenz- oder Gleichstromanlage

Wenn Sie eine wesentliche Änderung an einer Gleichstromanlage oder an einer Niederfrequenzanlage mit einer Nennspannung von 110 Kilovolt und mehr vornehmen möchten, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen.

Regierung der Oberpfalz

Sachgebiet 50 - Technischer Umweltschutz

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:00 Uhr - 16:30 Uhr
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08:00 Uhr - 16:30 Uhr
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Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Regierung der Oberpfalz vorrangig um individuelle Terminvereinbarungen

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Postanschrift

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