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Für die Verfolgung von Dienstvergehen von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern kreisangehöriger Gemeinden sind die Landratsämter zuständig, bei Dienstvergehen von Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeistern kreisfreier Städte sind die Regierungen zuständig.
und
14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Mariahilfplatz 17
81541 München
Postfach 90 07 51
81507 München