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Werden die durchzuführenden Schornsteinfegerarbeiten nicht durchgeführt bzw. der/dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger/in nicht innerhalb der Frist nachgewiesen, so meldet diese/r dies der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde.
Münchner Str. 32
82256 Fürstenfeldbruck
Postfach 1461
82244 Fürstenfeldbruck