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Werden die durchzuführenden Schornsteinfegerarbeiten nicht durchgeführt bzw. der/dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger/-in nicht innerhalb der Frist nachgewiesen, so meldet diese/dieser dies der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde.
            Wackersdorfer Straße 80
            
            92421 Schwandorf
        
                Postfach 1549
                
                92406 Schwandorf