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Lebensmittelpersonal; Anmeldung zur Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz

Wenn Sie erstmalig gewerbsmäßig im Lebensmittelbereich tätig oder beschäftigt werden, dann benötigen Sie eine Bescheinigung des Gesundheitsamts über eine Infektionsschutzbelehrung.

Landratsamt Rosenheim

Sachgebiet 62 - Staatliches Gesundheitsamt

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
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Di
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

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13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do
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07:30 Uhr - 12:00 Uhr

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Prinzregentenstr. 19
83022 Rosenheim

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