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Lebensmittelpersonal; Anmeldung zur Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz

Wenn Sie erstmalig gewerbsmäßig im Lebensmittelbereich tätig oder beschäftigt werden, dann benötigen Sie eine Bescheinigung des Gesundheitsamts über eine Infektionsschutzbelehrung.

Landratsamt Bamberg

Fachbereich 23 - Gesundheitswesen

Öffnungszeiten

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Allgemein

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07:30 Uhr - 16:00 Uhr
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