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Die Gemeinden dürfen für das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen Gebühren erheben, mittels Parkuhren, Parkscheinautomaten oder Bezahlsystemen (z. B. sog. Handyparken).
Die einzelnen Abteilungen des Bürgeramtes haben unterschiedliche Öffnungszeiten:
Rathausplatz 1
91052 Erlangen
Rathausplatz 1
91052 Erlangen