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Die Gemeinden dürfen für das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen Gebühren erheben, mittels Parkuhren, Parkscheinautomaten oder Bezahlsystemen (z. B. sog. Handyparken).
und
13:00 Uhr - 16:00 Uhrund
13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Krankenhausstraße 22
94526 Metten
Postfach 1146
94523 Metten