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Die Gemeinden dürfen für das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen Gebühren erheben, mittels Parkuhren, Parkscheinautomaten oder Bezahlsystemen (z. B. sog. Handyparken).
Friedrich-Ebert-Straße 7
90579 Langenzenn
Friedrich-Ebert-Straße 7
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