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Naturschutzrechtliche Befreiung; Beantragung

Bestimmte Teile der Landschaft sind gesetzlich geschützt. Wenn von den Verboten abgewichen werden soll, benötigen Sie eine Befreiung, wenn keine gesetzliche Ausnahme eingreift.

Ansprechpartner - Stadt Coburg

Natur- und Landschaftsschutz - untere Naturschutzbehörde

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